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Beitrag vom 24.01.2008
Unterschriften für NPD-Verbot
Yvonne de Andrés
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. (VVN-BdA) fordert ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz.
150.000 Unterschriften wurden zusammengetragen. GewerkschafterInnen, Angehörige katholischer und evangelischer Kirchengemeinden, AusländerInnenbeiräte und Initiativen gegen Rechts, Jugendorganisationen sowie viele andere Gruppen und zahlreiche Einzelpersonen, von der Schülerin bis zum Rentner haben den Aufruf unterschrieben. Die VVN-BdA wollte Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert öffentlichkeitswirksam die Ergebnisse der Kampagne übergeben und somit die Diskussion über das Verbot der NPD eine politische Bühne verschaffen. Dieser wies die VVN-BdA aber ab und riet dazu, sich in dieser Angelegenheit an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden und mit dessen Sekretariat telefonisch einen Übergabe-Termin zu vereinbaren. Nach einer schriftlichen Anfrage, wann denn die Unterschriften an den Petitionsausschuss übergeben werden könnten, erfolgte eine Antwort am 8. November 2007 in der das Sekretariat des Petitionsausschusses mitteilte, dass "keine persönlichen Übergaben an Abgeordnete des Petitionsausschusses mehr stattfinden sollen. Wir können Ihnen lediglich anbieten, die Unterschriften bei den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses in der Schadowstraße 12/13 abzugeben."
Während dieses Tauziehens um die Übergabe hat die VVN-BdA die Kampagne weitergeführt. Die Unterschriften wuchsen so auf 175.000 an. Die Übergabe bei der Poststelle hat die VVN-BdA abgelehnt und versuchte jetzt in Einzelgesprächen mit Abgeordneten des Bundestages und mit den JustizministerInnen der Länder einen Übergabetermin zu erreichen. Am 12. Dezember 2007 erfolgte die Übergabe von 46 Kartons auf der Haupttreppe des Bundestages an die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, die Abgeordneten Gesine Lötzsch und Dorotheé Menzner von der Linkspartei sowie Nils Annen von der SPD.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 das NPD-Verbotsverfahren aus Verfahrensgründen eingestellt hatte, wird es vermutlich ein langer Weg zu einem erneuten Verbotsantrag. Das Verfassungsgericht hatte bemängelt, dass der Verfassungsschutz sich weigerte seine Kontaktleute in der NPD zu benennen.
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